EEG (Erneuerbare Energien Gesetz)

Mit dem EEG (Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien) aus
dem Jahre 2000 (Februar 2000) und der Richtlinie zur Förderung
von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien in der Fassung
vom 15. März 2002 hat der Gesetzgeber einen entscheidenden
Schritt zur wirtschaftlichen Nutzung von regenerativen Energien getan.

Hierin ergibt sich auch die erhöhte Einspeisevergütung für Strom aus
Photovoltaikanlagen. Sie garantiert dem Anlagenbetreiber für 20 Jahre
eine über die gesamte Laufzeit gleichbleibende Abnahmevergütung,
zahlbar durch den Netzbetreiber (zuständiger  Energieversorger).

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Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 1. August 2004